Förderung durch Staat und Krankenkassen

Der Staat hat die Bedeutung betrieblicher Gesundheitsförderung längst erkannt. Laut Einkommensteuergesetz, § 3 Nr. 34, kann jedes Unternehmen 500 € pro Jahr pro Mitarbeiter für zertifizierte, gesundheitsfördernde Maßnahmen (nach § 20 SGB V) steuerlich absetzen.

Da sämtliche Kurse von bene&FIT den hohen Anforderungen der gesetzlichen Krankenkassen (nach § 20 SGB V) entsprechen, wird auch Ihre Teilnahme an unseren Präventionskursen mit bis zu 80 % der anfallenden Kosten durch Ihre Krankenkasse subventioniert.

 

Gerne beraten wir Sie bei der Beantragung und Anmeldung Ihrer Maßnahmen.

 

 

Sozialgesetzbuch V
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bene&FIT - Institut für betriebliche Leistungsfitness